Häufig gestellte Fragen
| Welche Kurse kann ich mir an der Hochschule Hannover anerkennen lassen? Unter welchen Voraussetzungen kann das Auslandssemester als 1. Praxisphase anerkannt werden? | |
| An wen kann ich mich mit meinen Fragen bezüglich des Auslandssemester wenden? | |
| In welcher Form kann das Auslandssemester durch die BAFög gefördert werden? | |
| Unter welchen Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zahlung des Studienbeitrags möglich? | |
| Unter welchen Voraussetzungen ist eine Beurlaubung möglich? | |
| Wie kann ich mich an der Gasthochschule bewerben? Welche Fristen muss ich für eine fristgerechte Bewerbung berücksichtigen? | |
| Welchen Einreisebestimmungen bin ich unterworfen? | |
| Ist es ratsam eine spezielle Auslandsversicherungen abzuschließen? | |
| Wie finde ich eine Wohnung im Zielland? Kann ich meine Wohnung während des Auslandsaufenthalts untervermieten? | |
| Welche Stipendien bieten eine finanzielle Unterstützung im Ausland? |
Anerkennung
Studierende, die an einer ERASMUS-Partnerhochschule studieren:
Für eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Lehrveranstaltungen ist es zwingend erforderlich, dass Sie vor Antritt Ihres Auslandssemesters ein Learning Agreement mit der Gastinstitution vereinbaren (Formular für ERASMUS-Studierende im Download-Bereich). Das Learning Agreement vereinfacht im Rahmen des European Credit Transfer Systems (ECTS) die Anerkennung der im europäischen Ausland erbrachten Leistungen. Informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten der Gasthochschule über die von der Gasthochschule angebotenen Lehrveranstaltungen, die mit Ihrem Studium korrespondieren, und tragen Sie diese in Ihr Learning Agreement ein. Der Umfang der besuchten Lehrveranstaltungen sollte für ein Semester 30 Credits betragen. Das ausgefüllte Dokument legen Sie bitte im TIP (Raum 205) zur Unterschrift durch den International Coordinator vor.
Anmerkung: Viele Gasthochschulen bieten im Rahmen des Online-Bewerbungsprozesses ein eigenes Formular Learning Agreement an. Dieses muss also ausgefüllt, vom jeweiligen International Coordinator unterschrieben und den Bewerbungsunterlagen beigfügt werden. Da auf den Formularen der Gasthochschulen keine Gegenüberstellung von Kursen möglich ist, muss zusätzlich unser HsH-eigenes Formular ausgefüllt und vom International Coordinator unterschrieben werden. Es dient der späteren Anerkennung von Leistungen und muss nicht an die Gasthochschule geschickt werden, sondern verbleibt im TIP.
Die Hochschule Hannover ist bestrebt, die erworbenen Credits anzuerkennen. Ob und welche Leistungsnachweise, die Sie während ihres Auslandssemesters erbringen, im Einzelnen anerkannt werden, muss mit dem jeweiligen International Coordinator der Fakultät IV an der Hochschule Hannover vor Beginn Ihres Auslandssemesters geklärt werden. Nach Abschluss des Auslandssemesters ist zur Anerkennung der erfolgreich abgelegten Prüfungen zusätzlich eine Abschrift der erreichten Zensuren nötig, die im sogenannten Transcript of Records erfasst werden. Dieses wird von der Partnerhochschule erstellt.
Für das Learning Agreement gilt, dass es spätestens vier Wochen nach Antritt der Reise im Internationalen Büro vorliegen muss.
Studierende, die an einer anderen Hochschule innerhalb oder außerhalb Europas studieren:
Es gilt generell, dass die Anerkennung mit dem entsprechenden International Coordinator der Fakultät IV an der Hochschule Hannover eigenverantwortlich und im Voraus geklärt werden muss. Reichen Sie dazu eine möglichst detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltung im TIP ein. Entscheidend ist, wie gut die Inhalte der im Ausland belegten Module mit denen im Inland übereinstimmen.
Auch Studierende an Partnerhochschulen außerhalb Europas und Free Mover, die sich selbst eine Gasthochschule gesucht haben, sollten zur Vereinfachung der Anerkennung ein Learning Agreement / course Selection abschließen (Formular für Free Mover im Download-Bereich). Bitte beachten Sie die Hinweise im vorangehenden Abschnitt zu ERASMUS.
Anerkennung des Auslandssemesters als 1. Praxisphase:
Ein Auslandsstudiensemester kann Ihnen unter bestimmten Bedingungen als 1. Praxisphase anerkannt werden. Dazu muss das Auslandssemester gemäß der regulären Studiendauer an der Partnerhochschule vollständig absolviert werden und mindestens 18 ECTS umfassen. Die Note errechnet sich aus dem Durchschnitt aus den für die 18 ECTS relevanten Lehrveranstaltungen. Der Praxisphasenbericht entfällt, nicht aber das Praxisphasenseminar!
Regelung für die Anerkennung des Auslandsstudiensemesters als 1. Praxisphase
Anerkennung von Auslandspraktika
Für die Anerkennung im Ausland abgeleisteter Praktika gelten die gleichen Spielregeln, wie sie für ein Praktikum in Deutschland gelten. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im I-Amt.
Ansprechpartner
Das Team International Programmes arbeitet abteilungsübergreifend, ist also erster Ansprechpartner auch für Anerkennungen.
Team International Programmes
Rufen Sie gerne an oder schreiben eine Email!
Email: tip@fh-hannover.de
Phone: 0049 511 9296-1544
Raum: 205
Insbesondere hilft:
BAFöG
Der Antrag für Ausbildungsförderung im Ausland sollte etwa 6 Monate vor dem geplanten Beginn Ihres Auslandssemesters beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Halten Sie diesen Zeitpunkt unbedingt ein und reichen Sie auch unvollständige Anträge ein. Fehlende Unterlagen können innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht werden. Für die rechtzeitige Erteilung des Bescheides ist jedoch der Eingangsstempel Ausschlag gebend, nicht die Vollständigkeit der Unterlagen. Welches Amt für Sie zuständig ist, hängt vom Ziel Ihres Auslandsaufenthaltes ab.
Das Wichtigste auf den Punkt gebracht:
Voraussetzungen/Rahmenbedingungen:
- Studierende, die im Inland Leistungen erhalten, haben generell auch Anspruch aus Förderung im Ausland.
- Erhalten Studierende im Inland keine Förderung, da das elterliche Einkommen die Bemessungsgrenze übersteigt, kann im Ausland wegen erhöhter Bemessungsgrenzen ein Anspruch auf Förderung bestehen.
- Der Antragsteller/die Antragstellerin muss mindestens 1 Jahr in Deutschland studiert haben.
- Kenntnisse der Landessprache (Unterrichtssprache), Grundkenntnisse der Fachrichtung des Auslandsstudiums sind obligatorisch.
- Das Studium im Ausland muss zumindest zum Teil auf das inländische Studium angerechnet werden.
- Ein Auslandsstudium kann außerhalb der EU maximal 1 Jahr gefördert werden und wird auf die Förderungshöchstdauer nicht angerechnet, innerhalb der EU kann ein gesamtes Studium gefördert werden.
- Die Förderung erfolgt zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als staatlicher Zuschuss.
- Für ein Praktikum gelten die gleichen Ansprüche und Voraussetzungen, sofern es sich dabei um ein mindestens 12-wöchiges Pflichtpraktikum handelt.
Zuschüsse:
- Der Betrag der Inlandsförderung wird um einen landesabhängigen Zuschlag erhöht. Innerhalb der EU beträgt der Zuschlag pauschal 50 €.
- Sie erhalten Zuschläge für die Krankenversicherung im Ausland.
- Reisekosten werden bezuschusst: Innerhalb der EU werden maximal 250€ erstattet, außerhalb der EU 500€.
- Studiengebühren bis zu einer Höhe von 4600€ pro Jahr werden in Form eines nicht zu erstattenden Zuschusses übernommen.
Befreiung
Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Studienbeiträgen von derzeit 500€ befreien lassen. Die Befreiung umfasst nicht die Semestergebühren.
Voraussetzung ist eine Dauer des Auslandsaufenthalts von 18 Wochen im Sommer- bzw. 19 Wochen im Wintersemester. Der Auslandsaufenthalt muss in der Prüfungs- oder Praxisphasenordnung vorgesehen sein.
Beabsichtigen Sie, den Auslandsaufenthalt als 1. Praxisphase anerkennen zu lassen, geben Sie als Begründung an, ein in der Praxisphasenordnung vorgesehenes praktisches Studiensemester zu belegen. Andernfalls geben Sie als Grund eine lt. Prüfungsordnung vorgesehen Studienzeit im Ausland an.
Den Antrag reichen Sie ausschließlich in der Studierendenverwaltung bei Frau Kwasniok (Abt. BWL/WI) bzw. Frau Illig (Abt. I) ein.
Beurlaubung
Studierende können für maximal zwei Semester beurlaubt werden. Der Studierendenstatus bleibt erhalten, aber es dürfen während der Beurlaubung keine Prüfungen an der Hochschule Hannover abgelegt werden. Dies gilt auch für die Anerkennung des Auslandssemesters als Praxisphase und Anerkennung von im Ausland abgelegten Prüfungsleistungen.
In der Zeit der Beurlaubung werden keine Studienbeiträge erhoben, der Semesterbeitrag wird reduziert. Den Antrag stellen Sie bei Frau Kwasniok (Abt. BWL/WI) bzw. Frau Illig (Abt. I) in der Studierendenverwaltung.
Bewerbung
ERASMUS-Partnerhochschule:
Um sich an einer ERASMUS-Partnerhochschule zu bewerben gelten der 1. April für das darauffolgende Wintersemester und der 1. Oktober für das darauffolgende Sommersemester als Stichtage. Bewerbungsformulare erhalten Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Partner. Die Bewerbungen werden in der Regel durch Herrn Westendorf im Internationalen Büro gesammelt und an die jeweiligen Hochschulen gesendet.
Partnerhochschulen außerhalb Europas:
Der Bewerbung an einer Partnerhochschule außerhalb Europas geht unter Umständen ein Auswahlgespräch voraus (SIUE, Griffith). Erfragen Sie die jeweiligen Termine bitte bei den Kooperationsverantwortlichen:
- Griffith University, Australien: Prof. Dr. Andreas Hausotter
- Southern Illinois University, Edwardsville, USA: Prof. Dr. Wolfgang Bechte
Sonstige Hochschulen:
Studierende, die nicht an eine Partnerhochschule gehen, führen Ihre Bewerbung eigenständig durch. Hilfe bei der Bewerbung erhalten Sie ggf. im Internationalen Büro. Innerhalb Europas kann auf Anfrage geprüft werden, ob die Anbahnung einer neuen Kooperation möglich ist.
Einreisebestimmungen
Für die Einreise in EU-Länder benötigen Sie zumeist lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Darüber hinaus
- müssen Sie sich zumeist bei den örtlichen Behörden anmelden,
- einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie krankenversichert sind,
- versichern, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können und
- die Immatrikulationsbescheinigung der Gastinstitution vorlegen
um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen.
Anders verhält es sich mit Nicht-EU-Staaten. In diesen Ländern ist häufig ein Studienvisum bzw. Arbeitsvisum erforderlich. Welche Einreisebestimmungen für Sie gelten erfahren Sie bei den Ländervertretungen in Deutschland.
Versicherungsschutz
Es ist dringend anzuraten, dass Sie für Ihr Auslandssemester/ihre Praxisphase im Ausland auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten.
Prüfen Sie, ob Ihre Krankenversicherung aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen auch im Ausland gilt. Andernfalls kann es notwendig sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um im Krankheitsfall auch im Gastland abgesichert zu sein.
Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der Region Hannover und der Telefonnummer 0511/616-4739.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Ihnen im Ausland keinen Versicherungsschutz, sodass angeraten wird, eine private Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthalts abzuschließen. Im Falle eines Auslandspraktikums sind Sie eventuell über Ihren Arbeitgeber versichert. Dies ist im Einzelfall zu klären. Praktikanten sollten darüber hinaus klären, ob Schäden, die im Rahmen des Praktikums vom Praktikanten verursacht werden, vom Praktikumsbetrieb abgesichert sind. Sollten Sie nicht über Ihren Betrieb abgesichert werden, schließen Sie unbedingt eine zumindest befristete private Haftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung ab.
Wohnungsvermittlung
Viele Gastinstitutionen bieten auf dem Universitätsgelände günstige Appartements für Gaststudierende an oder sind andernfalls bei der Wohnungssuche vor Ort behilflich. Sofern Unterkünfte und Preise bekannt sind, finden Sie Angaben dazu auf den Infoseiten über unsere Partnerhochschulen. Um Genaueres zu erfahren, setzen Sie sich ggf. mit den Verantwortlichen vor Ort in Verbindung. Wenn Sie Ihre Wohnung während des Auslandssemesters nicht aufgeben möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohnung bzw. Ihr Zimmer an einen Gaststudierenden der Hochschule Hannover zu vermitteln. Wenden Sie sich dazu an das
Mitwohnbüro Hannover
Herrn Kühn
Berliner Allee 66
30175 Hannover
Tel.: 0511-322 322
E-Mail: info ( at ) mitwohnbuero-hannover.com
Webseite des Mitwohnbüros Hannover
Stipendien
Neben dem BAföG gibt es eine Reihe von Stipendien und Förderungsmöglichkeiten. Zu den wichtigsten Stipendien für ein Studiensemester im Ausland zählen:
ERASMUS
- für Studienaufenthalte von 3-12 Monaten an Partnerhochschulen in Europa
- keine Studiengebühren an der Gasthochschule
- Auslandsstudienbeihilfe von ca. 150 Euro pro Monat
- Fristen: 15. Dezember für das folgende WiSe bzw. 15. Mai für das folgende SoSe
- Antrag im Internationalen Büro, Auswahl in der Fakultät
Hin-und-weg-Stipendien (PROMOS)
- für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen außerhalb Europas und an Hochschulen, mit denen keine Partnerschaft besteht
- Auslandsstudienbeihilfe von ca. 150 Euro monatlich und Reisekostenzuschuss
- Fristen: 15. Dezember für das folgende WiSe bzw. 15. Mai für das folgende SoSe
- Antrag im Internationalen Büro, Auswahl in der Fakultät
Mobilitätszuschuss der Fakultät IV
Achtung - Neue Regelungen folgen in Kürze; 08.05.2013, B. Yardim (TIP)
- Mobilitätsbeihilfe von 500 Euro pro Semester
- Information und Antrag im Download-Bereich
Auch für Praktika im Ausland gibt es diverse Förderungsmöglichkeiten:
Leonardo
- für Studierende und Graduierte zur Förderung von Unternehmenspraktika im europäischen Ausland von mindesten 3 Monaten Dauer
- durchschnittliche Förderung 350 Euro
- Fahrtkostenzuschuss in Abhängigkeit vom Gastland
- Sprachkostenzuschuss von maximal 200 Euro
- Fristen: 2 Monate vor Praktikumsbeginn
InWent
- für Studierende, die nicht älter sind als 30 Jahre, und ein mindestens 20-wöchiges Praktikum im Ausland - insbesondere in Asien, in den mittel- und osteuropäischen Ländern, in den GUS-Staaten und in Lateinamerika - absolvieren möchten
- Finanzierung von Reisekosten
- Vergabe von monatlichen Teilstipendien bei einer Eigenbeteiligung von 300-500 Euro
- Fristen: 15. Oktober (WiSe) bzw. 15. April (SoSe)
Welche Förderungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen und über weitere Wege der Förderung berät Sie gern das Internationale Büro. Vorab können Sie sich auf deren Seiten informieren
| Karsten Jesche | 08.05.2013 |
