17.06.2020

Aktuelles zum Coronavirus, 17.06.2020

Liebe Studierende, liebe Professor*innen, liebe Mitarbeiter*innen, langsam neigt sich das Sommersemester mit der derzeitigen Prüfungszeit dem Ende zu. Dennoch gibt es weiterhin wichtige Aspekte, die wir aktuell und auch im Hinblick auf das Wintersemester, für ein sicheres Miteinander beachten müssen

Informationen für Studierende und Beschäftigte

Informationen zum Wintersemester 2020/21

Für das Wintersemester 2020 / 2021 gelten folgende Eckdaten (unveränderter Stand gegenüber Infektionsschutz-E-Mail vom 27.05.2020):

  • Semesterbeginn (wie üblich): 01.09.2020,
  • Vorlesungsbeginn für Erstsemester ist Montag, der 05.10.2020,
    Ausnahmen sind möglich, z.B. in berufsbegleitenden Studiengängen,
  • Vorlesungsbeginn für alle anderen Semester kann auch früher sein und wird (wie üblich) individuell in den Fakultäten geregelt und bekanntgegeben,
  • Vorlesungsunterbrechung von Mittwoch, den 23.12.2020, bis zum Sonntag, den 03.01.2021,
  • Vorlesungsende ist aus heutiger Sicht vorgesehen für Freitag, den 29.01.2021,
  • Prüfungszeiten im Wintersemester werden (wie immer) individuell in den Fakultäten geregelt und bekanntgegeben,
  • Semesterende (wie üblich): 28.02.2021.

Es bleibt weiterhin nicht vorhersagbar, wie sich die Corona-Lage im Detail bis zum Beginn des kommenden Wintersemesters entwickeln wird.

Es ist jedoch abzusehen, dass zumindest strenge Hygiene- und Abstandsregelungen in ähnlicher Form wie heute gelten werden.

Unter dieser Annahme werden mit den gegebenen Ressourcen Präsenzveranstaltungen auch im kommenden Wintersemester nur in sehr begrenztem Umfang möglich sein.

Damit ist auch das Wintersemester generell als ein Onlinesemester zu planen.

Die sehr unterschiedlichen Erfordernisse der einzelnen Fachdisziplinen, insbesondere die Festlegung, welche Veranstaltungen im Einzelnen doch in Präsenz durchgeführt werden können, werden bei den laufenden Planungen in den Fakultäten berücksichtigt. Hierbei ist das Hygienekonzept  der Hochschule in seiner jeweils aktuellen Fassung zu beachten.

Selbstverständlich ist und bleibt Präsenzlehre von entscheidender Bedeutung für die hohe Qualität des Studienangebots. Die Rückkehr zur Präsenzlehre streben wir deshalb an, sobald wissenschaftliche Erkenntnisse und die damit verbundenen politischen Entscheidungen dies erlauben.

Aber auch unter eingeschränkten Bedingungen, ist die die Hochschule rechtlich und auch gesellschaftlich dazu verpflichtet, das Lehrangebot für die Studierenden so gut wie möglich zu erbringen.

Wenn also im kommenden Semester eine Präsenzlehre in gewohnter Form nicht stattfinden kann, ist die Hochschule und damit auch jeder einzelne Lehrende in der Pflicht, geeignete alternative Lehrformate einzusetzen. Die Hochschule hält für die Lehrenden vielfältige Unterstützungsangebote insbesondere für die Entwicklung und Durchführung von digitalen Lehrformaten und Online-Lehre vor.

Einzelarbeitsplätze in Bibliotheken der Hochschule Hannover buchbar

Ab Montag, dem 22.6.2020 werden die Bibliotheken für Studierende der Hochschule eine begrenzte Zahl an Arbeitsplätzen anbieten. Generell ist keine Gruppenarbeit möglich.
Die Nutzung eines Einzelarbeitsplatzes in der Bibliothek ist nur nach Voranmeldung möglich. Bitte informieren Sie sich vorab im Blog der Bibliothek über die Buchungsmöglichkeiten.
Eine Buchung muss vor Ihrem geplanten Besuch erfolgen. Bitte kommen Sie erst nach erfolgter Bestätigung Ihrer Anmeldung in die Bibliothek.

Empfehlungen für internationale Aktivitäten

Die Corona-Krise wirkt sich im besonderen Maße auf den internationalen Bereich aus, denn die Entwicklungen weltweit sind dynamisch und von Land zu Land unterschiedlich. Somit hängt die Planung von internationalen Aktivitäten in Bezug auf die Studierenden- und Personalmobilität von der Situation im jeweiligen Zielland, an der Partnerhochschule und von den Vorgaben der Mittelgeber*innen ab. Das Studium und die Integration von internationalen Studierenden werden durch die eingeschränkte Präsenz erschwert.

Das Servicezentrum Beratung hat Empfehlungen zusammengestellt, wie internationale Aktivitäten im WiSe 20/21 durchgeführt werden können: https://www.hs-hannover.de/internationales/aktuelles-news/

 

Informationen für Beschäftigte

Wertgrenzen für Beschaffungen und Auftragsvergaben

Am 06.04.2020 wurden die Bediensteten der Hochschule vom Finanzmanagement über kurzzeitige Lockerungen im Vergaberecht bis zum 31.05.2020 informiert. Die Gültigkeit dieser Verfahrensvereinfachungen ist verlängert worden. Für die Vergabe von Aufträgen für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 214.000 € netto erlaubt die niedersächsische Wertgrenzenverordnung bis zum 30.09.2020 weiterhin die freie Wahl der Verfahrensart. Für Beschaffungsverfahren, die vor diesem Termin begonnen haben, genügt somit grundsätzlich die Einholung von drei Vergleichsangeboten (Verhandlungsvergabe). Im Falle von besonders dringlichen Beschaffungen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehen, kann bis zum 30.09.2020 unterhalb des Schwellenwertes ein Auftrag auch ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) erteilt werden. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die am 02.04.2020 an dieser Stelle mitgeteilte Erhöhung der Wertgrenze für haushaltsrechtliche Genehmigungen nicht mehr gültig ist. Haushaltsrechtliche Genehmigungen sind nunmehr erneut ab einem Auftragswert von 10.000 € brutto im Finanzmanagement zu beantragen.

Rechnungsprüfbelege bitte wieder im Original an Finanzmanagement

Mit der E-Mail vom 02.04.2020 wurde darüber informiert, dass bei der Bearbeitung von Rechnungsprüfbelegen übergangsweise eine Zusendung der Rechnungen „vorab per Mail“ möglich war.  

Das Finanzmanagement verbucht ab sofort Rechnungsprüfbelege wieder nur noch mit Originalunterlagen, da sich die Präsenzen in der Verwaltung erhöht haben.

Die Zusendung „vorab per Mail“ kann nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Personen, die weiterhin ausschließlich im Homeoffice tätig sind, werden gebeten, die entsprechenden Unterlagen über Mitarbeiter*innen in der Verwaltung ihrer OE über die Hauspost einzureichen. Ferner bittet das Finanzmanagement darum, die Originalunterlagen zu den bereits vorab per Mail eingereichten Rechnungsprüfbelegen – sofern noch nicht geschehen – bis Ende Juni nachzureichen.