Der Go-Out-Zuschuss wird als finanzielle Unterstützung an Studierende vergeben, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt durchführen.
Für den Antrag benutzen die Studierenden der Fakultät IV bitte dieses Formular:
Antragsformular Go-Out-Zuschuss
Ordnung der Fakultät IV zum Go-Out Zuschuss
Bitte beachten Sie: Bei einjährigen Studienaufenthalten ist pro Auslandssemester ein gesonderter Antrag zu stellen.
Der Antrag ist am PC auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und anschließend im Original mit den Anlagen im TIP einzureichen.
Die Abgabefrist für den Antrag auf Go-Out Zuschuss läuft jeweils bis zum Ende des Semesters, welches vor dem Auslandsaufenthalt liegt.
- bis zum 28.02. für das Sommersemester
- bis zum 31.08. für das Wintersemester
Das Learning Agreement ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem/der Studierenden, der entsendenden Hochschule (Hochschule Hannover) und der Gasthochschule. Im Learning Agreement sind die Kurse aufgeführt, die an der Gasthochschule belegt werden sollen, und ebenso die vereinbarten Anerkennungen.
Das Erasmus+ Formular finden Studierende im Verlauf ihres Mobility Online Accounts, wenn sie die bis dahin erforderlichen Schritte erledigt haben.
Das LA Formular ist in der jeweiligen Online-Version direkt am PC auszufüllen.
Das von ihnen unterschriebene Learning Agreement reichen Studierende im TIP ein oder schicken es per E-Mail elektronisch an f4-TIP@hs-hannover.de.
Alle fachlichen Klärungen erfolgen über den International Coordinator (IC) der Abteilung.
Hinweis:
Das interne Erasmus+ Learning Agreement dient der besseren Übersicht im Hinblick auf die späteren Anerkennungen und wird nicht an die Gasthochschule geschickt. Bitte reichen Sie dieses Learning Agreement zur internen Dokumentation im TIP ein.
ETCS Learning Agreement Erasmus+ Fak. IV intern
Learning Agreement Non-Erasmus / Freemover
Learning Agreement Non-Erasmus / Freemover Changes
Bitte unbedingt beachten:
Die in den Muster-Learning Agreements eingetragenen Kurse und Anerkennungen sind unverbindliche Beispiele.
- Ansichtsexemplar f4-internes Learning Agreement zur Anerkennung der 1. Praxisphase und weiterer Module - Erasmus+
- Ansichtsexemplar Learning Agreements zur Anerkennung der 1. Praxisphase und weiterer Module - Non-Erasmus
- Ansichtsexemplar Changes zum LA zur Anerkennung der 1. Praxisphase und weiterer Module - Non-Erasmus
- Eine neue Version des Muster-Learning Agreements zur Anerkennung von Modulen als Gesamtpaket (Bündellösung), z. B. an der HAN, folgt.
Zur Beantragung und späteren Anerkennung der Praxisphase im Rahmen Ihres Auslandsstudiensemesters nutzen Sie bitte die nachstehenden Formulare.
Abteilung BWL:
Das nachstehende Formular gilt zur Beantragung der Praxisphase in Verbindung mit einem Auslandsstudiensemester.
Antragsformular Laufzettel 1. Praxisphase AuslandsSEMESTER Abt. BWL
Zur Beantragung der Praxisphase für ein Praktikum im Ausland als 1. Praxisphase nutzen Sie bitte das folgende Formular.
Antragsformular Laufzettel 1. + 2. Praxisphase AuslandsPRAKTIKUM Abt. BWL
Abteilung WI:
Das Formular gilt für die Beantragung und spätere Anerkennung der 1. Praxisphase (PO 2016) sowohl im Rahmen eines Auslandsstudiensemesters als auch eines Auslandspraktikums.
Antragsformular Praxisphase Bachelor Laufzettel PO 2016 BIS (2019-03)
Abteilung BWL:
Das nachstehende Formular gilt zur Beantragung der Anerkennung von Studienleistungen aus einem Auslandsstudiensemester (außer Praxisphase). Antragsformular zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Auslandssemester
Abteilung WI:
Zur Beantragung der Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandsstudiensemester (außer Praxisphase) benutzen Studierende der Abt. WI das Antragsformular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen WI (2018-09).
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandssemester im Ergänzungsbereich dient das nachstehende Antragsformualar.
Abteilung I:
Studierende der Abteilung Informatik wenden sich zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandsstudiensemester bitte an den International Coordinator.
Tabelle zur Notenumrechnung ausländischer Studienleistungen_Stand 13.11.2019