Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre (BBA) und International Business Studies (IBS)

Ansprechpartnerin: (Prüfungsamt der Abteilung BWL)

Nicht-Öffentliche Person

Prüfungsunfähigkeit wegen Krankheit

Nachweis von Krankheitszeiten, wenn dadurch Prüfungstermine versäumt wurden.

Damit Sie sich im Krankheitsfall richtig verhalten, lesen Sie unbedingt beide Seiten des folgenden Formulars vollständig durch, und nehmen Sie das Formular mit zum Arzt! Seite 1 füllt der Arzt aus, Seite 2 Sie selbst.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (die sog. „Gelben Scheine“) werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung BWL (2018-08).pdf

Medical certificate attesting the inability to participate in an examination - English version

Allgemeinverfügung

Kann ein Prüfling erkankungsbedingt an einer der folgenden Prüfungen nicht teilnehmen, so ist dem  Prüfungsausschuss nach § 9 Abs. 3 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung (kurz: AT PO) ein amtsärztliches Attest vorzulegen:

  1. Prüfungen in der zweiten Wiederholung (nach § 11 Abs. 1 AT PO),
  2. Wiederholungsprüfungen im letztmöglichen Prüfungstermin  vor dem 13-monatigen Fristende (nach § 11 Abs. 3 AT PO). (Wurde das Fristende verlängert, so gilt der letztmögliche Prüfungstermin vor dem verlängerten Fristende).
  3. Prüfungen der Vorprüfung im letztmöglichen Prüfungstermin vor dem 7-semestrigen Fristende (nach § 19 Abs. 1 AT PO). (Wurde das Fristende verlängert, so gilt der letztmögliche Prüfungstermin vor dem verlängerten Fristende).

Ist bereits einer der genannten drei Fälle gegeben, so ist das amtsärztliche Attest vorzulegen. Kosten des amtsärztlichen Attests sind vom Prüfling zu tragen.