Zulassungsverfahren

Zulassungsvoraussetzungen

Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstudiengang. Absolventen des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsinformatik der Hochschule Hannover erfüllen die Voraussetzungen. Im Allgemeinen ist ein Bachelor-Abschluss in Wirtschaftsinformatik oder einem eng verwandten Fach Voraussetzung, z.B.

  • Wirtschaftsingenieurwesen
  • Verwaltungsinformatik
  • BWL mit Schwerpunkt IT/Informatik
  • Informatik mit Kenntnissen in BWL

Bewerber und Bewerberinnen müssen folgende Kompetenzen in den Bereichen BWL, Informatik und Wirtschaftsinformatik vorweisen.

Betriebswirtschaftslehre

  • Grundlagen der BWL, insbesondere Produktion und Logistik sowie Controlling (6 ECTS)
  • Grundlagen des allgemeinen und agilen Projektmanagements (4 ETCS)

Wirtschaftsinformatik

  • Grundlagen der Wirtschaftsinformatik (6 ECTS)
  • Geschäftsprozessmanagement und ERP-Systeme (4 ECTS)
  • E-Business und E-Commerce (4 ECTS)

Informatik

  • Datenbanksysteme und Datenmodellierung (6 ECTS)
  • Betriebssysteme und Netzwerke (4 ECTS)
  • Verteilte Informationssysteme (3 ECTS)
  •  Grundlagen der Informationssicherheit (4 ECTS)
  •  Programmieren (4 ECTS)
  •  Anforderungsanalyse (4 ECTS)

Sowie: Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens (2 ETCS)

Bewerberauswahl

Die Bewerber werden aufgrund ihrer Bachelor-Abschlussnote in den Master aufgenommen. Die Zahl der Studienplätze ist auf 12-13 pro Semester beschränkt.

Besonderere Leistungen können aus den folgenden Bereichen mit je 0.2 Notenpunkten angerechnet werden.

Praxiserfahrung

 Praxiserfahrung im akkumulierten Gesamtumfang von mindestens 40 Wochen in studienrelevanten Tätigkeiten, die seit Beginn des 2. Studienabschnitts (i.d.R. 4. Fachsemester) mit einer Dauer von jeweils mindestens 8 Wochen und einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl von jeweils mindestens 20 Stunden absolviert wurden.

Auslandserfahrung

Auslandserfahrung im akkumulierten Gesamtumfang von mindestens 12 Wochen bei Auslandsaufenthalten, die als Teil des Studiums oder der Arbeit mit einer Dauer von jeweils mindestens 8 Wochen absolviert wurden.

Ehrenamtliches Engagement

Ehrenamtliches Engagement in einem Umfang von mindestens 6 Monaten und einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl von mindestens 5 Stunden oder in einem Umfang von mindestens einem Jahr und einer durchschnittlichen Wochenstundenzahl von mindestens 2,5 Stunden.

Auszeichnungen oder Preise

Auszeichnungen oder Preise, die eine besondere Ehrung erkenntlich machen. Z.B. Stipendien eines Begabtenförderungswerks oder des DAAD. E s gelten nicht: z.B. Zertifikate, Sprachnachweise und Teilnahmebescheinigungen. 

Details finden sich in der Zulassungsordnung