Kooperationsmöglichkeiten für Unternehmen und Organisationen (Abt. Informatik)

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Einleitung

Alle Maßnahmen sind in den normalen Studienablauf integriert und …

  • werden betreut von Professoren und Professorinnen der Abteilung Informatik;
  • werden themenabhängig in unterschiedlichem Umfang an der Hochschule oder im Unternehmen durchgeführt;
  • finden in der zweiten Studienphase statt (also nicht mit Studienanfängern und Studienanfängerinnen).

Darüber hinaus sind gemeinsame Forschungsprojekte möglich, ggf. mit öffentlicher Förderung (z.B. BMBF, BMWi/ZIM, EU/EFRE).

Kooperationsmöglichkeiten
Sortierung:
Nr. Bezeichnung / Studiengang Zeitraum Personenkapazitäten Anmerkungen
1 Praxisprojekt im 5. bis 7. Semester Angewandte Informatik und Mediendesigninformatik (Bachelor) 10 Monate September bis Juli bzw. März bis Januar bis zu 12 Studierende mit jeweils 1-2 Tage pro Woche ca. 60 Personentage pro Person Aus dem Projekt heraus können auch Themen für Abschlussarbeiten (s.u.) definiert werden. Themenstellung darf stark an der Praxis ausgerichtet sein.
2 Master-Projekt im 3. Semester Angewandte Informatik (Master) 5 Monate, September bis Februar bis zu 8 Studierende mit jeweils 2 Tagen pro Woche ca. 45 Personentage pro Person Aus dem Projekt heraus können auch Themen für Abschlussarbeiten (s.u.) definiert werden. Themenstellung sollte stärker wissenschaftlich ausgerichtet sein als im Bachelor.
3 Praxisphase im 5. Semester Mediendesigninformatik (Bachelor) 3,5–6 Monate September bis Februar Einzeltätigkeit in Vollzeit, Arbeitsplatz im Unternehmen Die Praxisphase soll den Studierenden einen Einblick in die Berufswelt im Bereich Informatik und/oder Mediendesign ermöglichen. Nach der Einarbeitung ist die Bearbeitung einer eigenen größeren Aufgabe erwünscht.
4 Bachelor-Arbeit im 6. oder 7. Semester, Angewandte Informatik oder Mediendesigninformatik (Bachelor) 5 Monate Themenvergabe Anfang Dezember / Anfang Juni meist Einzelarbeit mit 2-3 Tagen pro Woche bzw. in Vollzeit (s. rechts) ca. 60 Personentage In der Vorlesungszeit ca. 3 Tage pro Woche, davor/danach Vollzeit möglich. Thema muss etwas kreativen Freiraum lassen, kann aus dem Projekt heraus als individuelle Arbeit definiert werden (s.o.).
5 Master-Arbeit im 4. Semester Angewandte Informatik (Master) 6 Monate Themenvergabe Anfang Dezember / Anfang Juni meist Einzelarbeit in Vollzeit Im 10. Semester finden keine Vorlesungen mehr statt, in der Regel daher Vollzeit. Themenstellung muss stärker wissenschaftlich ausgerichtet sein als im Bachelor.

Zum Ablauf von Abschlussarbeiten

Falls Sie in Ihrer Firma oder Organisation eine Aufgabenstellung haben, die von einem Studenten oder einer Studentin der Angewandten Informatik oder der Mediendesigninformatik als Bachelor- oder Master-Arbeit bearbeitet werden soll, können Sie jederzeit eine schriftliche Aufgabenbeschreibung an F4-I-Studiendekanat-zeichenhs-hannover.de schicken. Wir werden dann versuchen, einen Professor oder eine Professorin als Betreuer/in für das beschriebene Thema zu finden (ohne eine solchen Betreuung geht es nicht). Falls sich jemand findet, würden wir die Aufgabenstellung auf einen internen Server stellen, wo unsere Studierenden alle Aufgabenstellungen für Abschlussarbeiten finden. Die meisten unserer Studierenden suchen sich im Dezember ein Thema für ihre Bachelor- oder Master-Arbeit; eine zweite, kleinere Nachfragespitze gibt es im Juni. Grundsätzlich können diese Arbeiten aber jederzeit begonnen werden, nur ist dann die Nachfrage von Studierenden geringer als im Dezember oder Juni.

Eine gute Aufgabenbeschreibung sollte die Voraussetzungen nennen, die der oder die Studierende mitbringen muss, das Ziel und eine grobe Abfolge von Schritten zum Ziel beschreiben. Das Ziel sollte innerhalb der Bearbeitungszeit mit den genannten Voraussetzungen erreichbar sein. Der Weg zum Ziel sollte etwas Freiraum für eigene Ideen und Entscheidungen lassen (bei einer Master-Arbeit noch mehr als bei einer Bachelor-Arbeit); eine reine Implementierung einer Software, bei der der Weg zur Implementierung klar auf der Hand liegt (auch wenn sie umfangreich sein mag), ist also beispielsweise nicht geeignet. Solche Aufgaben könnten dann eher in Form eines Ferien- oder Nebenjobs erledigt werden (auch solche Stellenangebote können an F4-I-Studiendekanat-zeichenhs-hannover.de geschickt werden).

Die Bearbeitungszeit für eine Master-Arbeit beträgt sechs Monate Vollzeit, für eine Bachelor-Arbeit drei Monate (die allerdings meistens auf sechs Monate verteilt werden, weil Bachelor-Studierende währenddessen noch Vorlesungen besuchen). Ein Teil dieser Bearbeitungszeit (z.B. 30%) wird für die Erstellung der schriftlichen Ausarbeitung benötigt, die auch die wesentliche Grundlage für die Benotung darstellt. Je nach Abstand zwischen den in der Aufgabenstellung genannten Voraussetzungen und den tatsächlichen Vorkenntnissen des oder der Studierenden muss möglicherweise auch noch ein Teil der Bearbeitungszeit für den Erwerb der nötigen Vorkenntnisse aufgewendet werden.

Der Ort, an dem die Arbeit ausgeführt wird, kann zwischen dem Studierenden und der Firma oder Organisation frei vereinbart werden, ebenso eine etwaige Bezahlung. Die Anforderung, die Arbeit weit entfernt von Hannover auszuführen, senkt erfahrungsgemäß die Nachfrage von studentischer Seite.

Auf Firmenseite muss ein Betreuer oder eine Betreuerin benannt werden, der bzw. die dem oder der Studierenden jederzeit für Fragen zur Verfügung steht. Weiterhin soll bei Bachelor-Arbeiten normalerweise ein Prüfer oder eine Prüferin benannt werden (das sollte dieselbe Person sein, kann aber auch jemand anders sein), der oder die die Arbeit am Schluss gemeinsam mit dem Professor der Hochschule benotet. Dafür muss die entsprechende Person selbst den betreffenden Abschluss besitzen, also einen Bachelor (oder Diplom (FH)) bzw. Master (oder Diplom (Uni)) – das Studienfach ist dabei idealerweise aus dem Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, es muss also nicht zwingend Informatik sein. Der Prüfer oder die Prüferin soll die Hochschule wenigstens einmal besuchen, nämlich zum benoteten  Abschlussvortrag („Kolloquium"). Falls die Firmenseite keinen geeigneten Prüfer oder keine geeignete Prüferin stellen kann, wird die Arbeit ausschließlich von Lehrpersonen der Hochschule benotet. Bei Master-Arbeiten sind in der Regel beide Prüfenden Professoren oder Professorinnen.