BAföG-Leistungsnachweis nach § 48 BAföG (Abteilung Informatik)

Liebe Studierende,

wenn Sie BAföG beziehen, müssen Sie in der Regel im 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis vorlegen, um auch danach weiter Ausbildungsförderung zu erhalten. Mit diesem Nachweis dokumentiert die Hochschule, dass ein ordnungsgemäßer Studienverlauf im Sinne der jeweils geltenden Prüfungsordnung vorliegt, d. h. dass die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweiligen Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden.

Die in der Abteilung Informatik geltenden Regeln sind in diesem Dokument (Link) nachzulesen.

Bitte beachten Sie: Als BAföG-Beauftragter an der Hochschule bin ich lediglich dafür zuständig und berechtigt, die benötigten Leistungsnachweise auszustellen. Alle anderen Fragen zum Thema BAföG klären Sie bitte z. B. mit den folgenden Stellen:

Wenn Sie keinem Studiengang der Abteilung Informatik angehören, wenden Sie sich bitte an die BAföG-Beauftragten der Abteilungen Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsinformatik.

Ansprechpartner für die Abteilung Informatik

Nicht-Öffentliche Person