Studierende, die an einer ERASMUS-Partnerhochschule studieren
Für eine Anerkennung der im Ausland belegten Lehrveranstaltungen ist es zwingend erforderlich, dass Sie vor Antritt Ihres Auslandssemesters ein Learning Agreement mit der Gastinstitution vereinbaren. Formulare für Erasmus+ Studierende stehen im Mobility Online Account zur Verfügung (Formulare für NON-ERASMUS-Studierende unter Downloads). Das Learning Agreement vereinfacht im Rahmen des European Credit Transfer Systems (ECTS) die Anerkennung der im europäischen Ausland erbrachten Leistungen. Informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten der Gasthochschule über die von der Gasthochschule angebotenen Lehrveranstaltungen, die mit Ihrem Studium korrespondieren, und tragen Sie diese in Ihr Learning Agreement ein. Der Umfang der besuchten Lehrveranstaltungen sollte für ein Semester 30 Credits betragen. Das ausgefüllte Dokument legen Sie bitte im TIP (Modulgebäude, Räume 1G.0.13 und 1G.0.14) zur Unterschrift durch den International Coordinator vor.
Anmerkung: Viele Gasthochschulen bieten im Rahmen des Online-Bewerbungsprozesses ein eigenes Formular Learning Agreement an. Dieses muss also ausgefüllt, vom jeweiligen International Coordinator unterschrieben und den Bewerbungsunterlagen beigfügt werden. Da auf den Formularen der Gasthochschulen keine Gegenüberstellung von Kursen möglich ist, muss zusätzlich unser HsH-internes Formular ausgefüllt und vom International Coordinator unterschrieben werden. Es dient der späteren Anerkennung von Leistungen und wird nicht an die Gasthochschule geschickt sondern verbleibt beim Studierenden und im TIP.
Die Hochschule Hannover ist bestrebt, die erworbenen Credits anzuerkennen. Ob und welche Leistungsnachweise, die Sie während ihres Auslandssemesters erbringen, im Einzelnen anerkannt werden, muss mit dem jeweiligen International Coordinator der Fakultät IV an der Hochschule Hannover vor Beginn Ihres Auslandssemesters geklärt werden. Nach Abschluss des Auslandssemesters ist zur Anerkennung der erfolgreich abgelegten Prüfungen zusätzlich eine Abschrift der erreichten Zensuren nötig, die im sogenannten Transcript of Records erfasst werden. Dieses wird von der Partnerhochschule erstellt.
Für das Learning Agreement gilt, dass es bereits vor Antritt des Auslandssemesters im International Office vorliegen muss.
Für vor Ort aktualisierte Learning Agreements (Changes) gilt, dass sie spätestens vier Wochen nach Antritt des Auslandssemesters im Servicezentrum Beratung Internationales vorliegen müssen.
Studierende, die an einer anderen Hochschule innerhalb oder außerhalb Europas studieren
Es gilt generell, dass die Anerkennung mit dem entsprechenden International Coordinator der Fakultät IV an der Hochschule Hannover eigenverantwortlich und im Voraus geklärt werden muss. Reichen Sie dazu eine möglichst detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltung im TIP ein. Entscheidend ist, wie gut die Inhalte der im Ausland belegten Module mit denen im Inland übereinstimmen.
Auch Studierende an Partnerhochschulen außerhalb Europas und Free Mover, die sich selbst eine Gasthochschule gesucht haben, schließen zur Vereinfachung der Anerkennung ein Learning Agreement ab (Formular im Download-Bereich). Bitte beachten Sie die Hinweise im vorangehenden Abschnitt zu ERASMUS.
Anerkennung des Auslandssemesters als 1. Praxisphase
Eine Anerkennung des Auslandssemesters als 1. Praxisphase ist für die Studiengänge BBA und BIS (nur PO 2016!) möglich. Bitte informieren Sie sich zu den Details bei dem für Sie zuständigen International Coordinator oder im TIP.
Praxisphasenbericht: Entfällt für BBA und BIS.
Praxisphasenseminare I + II BBA: Studierende nach alter PO (2014) wenden sich bitte an den Phasenbestellten, die Praxisphasenberatung oder an ihren Praxisphasenbetreuer.
Praxisphasenseminare BIS: Studierende nach alter PO (2016) wenden sich bitte an den Praxisphasenbeauftragten. Informationen
Anerkennung von Auslandspraktika
Für die Anerkennung im Ausland abgeleisteter Praktika gelten die gleichen Spielregeln, wie sie für ein Praktikum in Deutschland gelten. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in der Prüfungsverwaltung der jeweiligen Abteilung.
Ansprechpartner
Das Team International Programmes arbeitet abteilungsübergreifend, ist also erster Ansprechpartner auch für Anerkennungen.
Rufen Sie gerne an, schreiben Sie eine Email oder kommen Sie in unsere Sprechstunde!
Email: f4-tip@hs-hannover.de
Phone: 0049 511 9296-1544
Modulgebäude: Räume 1G.0.13 und 1G.0.14
Sprechzeiten TIP
- Montag 15:30-16:30 Uhr
- Dienstag 09:30-13:00 Uhr
- Donnerstag 10:00-12:00 Uhr / 13:00-15:00 Uhr
BAföG
Der Antrag für Ausbildungsförderung im Ausland sollte etwa 6 Monate vor dem geplanten Beginn Ihres Auslandssemesters beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Halten Sie diesen Zeitpunkt unbedingt ein und reichen Sie auch unvollständige Anträge ein. Fehlende Unterlagen können innerhalb einer bestimmten Frist nachgereicht werden. Für die rechtzeitige Erteilung des Bescheides ist jedoch der Eingangsstempel ausschlaggebend, nicht die Vollständigkeit der Unterlagen. Welches Amt für Sie zuständig ist, hängt vom Ziel Ihres Auslandsaufenthaltes ab.
Informationen zum Auslands-BAföG und eventuell möglichen Zuschüssen bietet auch das Deutsche Studentenwerk.
Befreiung
Es besteht die Möglichkeit, sich vom Niedersachsenticket befreien zu lassen. Den Antrag reichen Sie bitte im Studierendenservice, Akademische Angelegenheiten, ein.
Beurlaubung
Studierende können für maximal zwei Semester beurlaubt werden. Der Studierendenstatus bleibt erhalten, aber es dürfen während der Beurlaubung keine Prüfungen an der Hochschule Hannover abgelegt werden. Dies gilt auch für die Anerkennung des Auslandssemesters als Praxisphase und Anerkennung von im Ausland abgelegten Prüfungsleistungen.
Der Semesterbeitrag fällt auch während einer Beurlaubung an, kann jedoch ggf. reduziert werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich vom Niedersachsenticket befreien zu lassen. Den Antrag reichen Sie bitte im Studierendenservice, Akademische Angelegenheiten, ein.
Bewerbung
Bewerbung Online-Portal
Die Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ erfolgt über das Bewerbungsportal Wanderlust.
Die Fristen sind: 01.05. für das darauffolgende Sommersemester (Öffnung Bewerbungsportal 01.04.) und 01.11. (Öffnung Bewerbungsportal 01.10.) für das darauffolgendeWintersemester. Informationen rund um ein Auslandssemester finden Sie auch auf den Seiten des Servicezentrums Beratung /Internationales der Hochschule Hannover im Studierendenzentrum am Campus Linden.
Die Bewerbungsfristen für ein Erasmus+-Praktikum sind abweichend von den vorgenannten Fristen. Informationen finden Sie unter anderem hier.
Bewerbung im TIP
Bewerber der Fak. IV für ein Auslandssemester müssen einen unterschriebenen Ausdruck ihrer online-Bewerbung (nur Formular ohne Anlagen) im Team International Programmes (TIP), Modulgebäude: Räume 1G.0.13 und 1G.0.14 abgeben.
Zusammen mit dem Ausdruck der Bewerbung ist eine Leistungsübersicht des Typs ISY 4217 mit Stempel und Unterschrift aus der jeweiligen Prüfungsverwaltung einzureichen.
Bewerbung an der Hochschule
Partnerhochschulen Erasmus+:
Es gibt keine einheitlichen Bewerbungsfristen an den ERASMUS-Partnerhochschulen. Bitte recherchieren Sie die Fristen selbstständig auf den Seiten der Partnerhochschule oder erfragen Sie diese im International Office der Partnerhochschule. Bewerbungsformulare bzw. die Möglichkeit zur online-Bewerbung finden Sie ebenfalls auf den jeweiligen Internetseiten der Partner. Sollte an einer Partnerhochschule keine online-Bewerbung vorgesehen sein, oder wird zusätzlich eine schriftliche Bewerbung per Post gewünscht, können diese in der Regel durch das International Office der HsH an die jeweilige Hochschule gesendet werden.
Partnerhochschulen außerhalb Europas:
Analog zu "Partnerhochschulen Erasmus+"
Bitte beachten Sie: Eine Bewerbung an der SIUE in den USA erfolgt ausschließlich gemeinsam mit dem TIP. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen zum Bewerbunsablauf an das TIP.
Sonstige Hochschulen:
Studierende, die nicht an eine Partnerhochschule gehen, führen Ihre Bewerbung eigenständig durch. Hilfe bei der Bewerbung erhalten Sie ggf. im International Office und im Team International Programmes (TIP) der Fakultät IV. Innerhalb Europas kann auf Anfrage geprüft werden, ob die Anbahnung einer neuen Kooperation möglich ist.
Einreisebestimmungen
Für die Einreise in EU-Länder benötigen Sie zumeist lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Darüber hinaus
- müssen Sie sich zumeist bei den örtlichen Behörden anmelden,
- einen Nachweis darüber erbringen, dass Sie krankenversichert sind,
- versichern, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können und
- die Immatrikulationsbescheinigung der Gastinstitution vorlegen
um eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen.
Anders verhält es sich mit Nicht-EU-Staaten. In diesen Ländern ist häufig ein Studienvisum bzw. Arbeitsvisum erforderlich. Welche Einreisebestimmungen für Sie gelten erfahren Sie bei den Ländervertretungen in Deutschland.
Stipendien
Neben dem BAföG gibt es eine Reihe von Stipendien und Förderungsmöglichkeiten, z. B. ERASMUS und Promos.
Über verschiedene Wege der Förderung, und welche Förderungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen, berät Sie gerne Frau Patricia Schmelzeisen aus dem Servicezentrum Beratung /Internationales. Vorab können Sie sich auf deren Seiten informieren.
Versicherungsschutz
Es ist dringend anzuraten, dass Sie für Ihr Auslandssemester / Ihre Praxisphase im Ausland auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten.
Prüfen Sie, ob Ihre Krankenversicherung aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen auch im Ausland gilt. Andernfalls kann es notwendig sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um im Krankheitsfall auch im Gastland abgesichert zu sein.
Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Ebenso finden Sie im Internet Informationen rund um dieses Thema.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Ihnen im Ausland keinen Versicherungsschutz, sodass angeraten wird, eine private Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthalts abzuschließen. Im Falle eines Auslandspraktikums sind Sie eventuell über Ihren Arbeitgeber versichert. Dies ist im Einzelfall zu klären. Praktikanten sollten darüber hinaus klären, ob Schäden, die sie im Rahmen des Praktikums verursacht haben, vom Praktikumsbetrieb abgesichert sind. Sollten Sie nicht über Ihren Betrieb abgesichert werden, schließen Sie unbedingt eine zumindest befristete private Haftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung ab
Wohnungsvermittlung
Viele Gastinstitutionen bieten auf dem Universitätsgelände günstige Appartements für Gaststudierende an oder sind andernfalls bei der Wohnungssuche vor Ort behilflich. Sofern Unterkünfte und Preise bekannt sind, finden Sie Angaben dazu auf den Infoseiten über unsere Partnerhochschulen. Um Genaueres zu erfahren, setzen Sie sich mit dem TIP oder ggf. mit den Verantwortlichen vor Ort in Verbindung.
Wenn Sie Ihre Wohnung während des Auslandssemesters nicht aufgeben möchten, hätten Sie Interesse, sie an ein Gaststudierende / einen Gaststudierenden der Hochschule Hannover zu vermitteln? Dann wenden Sie sich zur weiteren Kontaktaufnahme gerne and das TIP.