Alarmierungskette
Sonderfall: Verhaltensgrundsätzen bei extremen Gewalttaten
- Im Raum verbleiben
- Tür verschließen / verbarrikadieren
- Alarmierung durch „Zuruf“ (Akustisches Signal nicht vorhanden)
Alarmierungs- und Räumungssignale
Alarmierung erfolgt durch:
- Akustische Signalgeber (Hupen, Sirenen, Fanfaren etc.)
- Optische Alarmierungsmittel
- Telefonanlagen
- Megaphone
- Zuruf („Feuer, Feuer, Feuer, …“)
Alarmierung (Brandfall)
- Ruhe bewahren
- Alarmierung auslösen
Die Leitstelle wird sie routiniert durch das Gespräch führen nach benötigten Angaben fragen:
- Wo ist es passiert?
- Was ist passiert?
- Wie viele Personen sind betroffen?
- Welche Art von Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen!
Räumung
- Im Gefahrfall ist es erforderlich, dass alle Beschäftigten die Räumung von Gebäuden unterstützen (auch dem Homeoffice geschuldet)
- Alle Beschäftigten werden zu Evakuierungs-/Räumungshelfer*innen!
- Andere Personen warnen, Studierende, Besucher, Hilflose etc. mitnehmen
- Sollte aufgrund einer Beeinträchtigung (z.B. Mobilität, Sinnesbeeinträchtigung, Orientierungsschwierigkeiten etc.) Unterstützung im Evakuierungsfall gebraucht werden, melden Sie sich bitte, damit im Vorfeld mögliche Maßnahmen abgestimmt werden können
Wenn Zeit ist:
- Elektrische Verbraucher abschalten
- Fenster und Türen schließen
- Löschversuch unternehmen, NUR wenn die eigene Gesundheit nicht gefährdet wird!
Flucht- und Rettungswegbeschilderung, Kennzeichnung, Flucht- und Rettungsplan
Sammelstellen Campus Ricklinger Stadtweg, Linden
Sammelstellen Campus Bismarckstraße