Versicherte Tätigkeiten
Studierende sind kraft Gesetzes unfallversichert
Versichert sind alle Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden, insbesondere
- Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren (Präsenz und Online)
- Wege von und zum Ort der versicherten Tätigkeit (direkter Weg!)
- „Umwege“ im Zusammenhang mit Fahrgemeinschaften oder Kinderbetreuung
- Sonstige, von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten wie Exkursionen, selbst wenn diese ins Ausland führen
- Besuche der Universitäts- und Staatsbibliotheken
- Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
- Tätigkeiten bei Hilfeleistungen für oder bei Rettung von Personen