Versicherte Tätigkeiten

Studierende sind kraft Gesetzes unfallversichert

 

Versichert sind alle Tätigkeiten, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinden, insbesondere

 

  • Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren (Präsenz und Online)
  • Wege von und zum Ort der versicherten Tätigkeit (direkter Weg!)
  • Umwege“ im Zusammenhang mit Fahrgemeinschaften oder Kinderbetreuung
  • Sonstige, von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten wie Exkursionen, selbst wenn diese ins Ausland führen
  • Besuche der Universitäts- und Staatsbibliotheken
  • Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung
  • Tätigkeiten bei Hilfeleistungen für oder bei Rettung von Personen

Nicht versicherte Tätigkeiten

Nicht versichert sind insbesondere folgende Tätigkeiten:

 

  • Alle Tätigkeiten, die dem üblichen privaten Risiko zuzurechnen sind
  • Studienarbeiten zu Hause
  • Private Studienfahrten
  • Private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause
  • Umwege aus privaten Gründen
  • Private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule

Unfallmeldung

Grundsätzlich ist jeder Unfall meldepflichtig!

Auch Bagatellverletzung melden (künftige Versicherungsansprüche sichern!)

Unfallmeldung
bei Bagatellverletzungen nur an Funktionsemailadresse:
as-verbandbuch(at)hs-hannover.de (Arbeit nach Erstversorgung wird i.d.R. fortgesetzt)
Unfallversicherung - Unfallmeldung – Hochschule Hannover (hs-hannover.de)

Unfallanzeige
bei Arbeits- oder Wegeunfall und Besuch einer ärztlichen
Sprechstunde ausfüllen und einreichen (für Kostenübernahme der ärztlichen Versorgung)
https://www.guvh.de/formulare/  (Dokument der Unfallversicherung)
Abgabe im Dezernat - Akademische Angelegenheiten

Weitere Informationen / FAQ Meldung von Unfällen
https://www.hs-hannover.de/?id=2886

Seiten der Unfallversicherung
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover bzw. Landesunfallkasse Niedersachsen
https://www.lukn.de/ bzw. https://www.guvh.de

Wer als Studierender versicher ist
DGUV: Studenten

 

 

Mutterschutz

Informationen, Maßnahmen, Angebote etc.

 

Werdende und stillende Mütter können nur unter bestimmten Voraussetzungen an Lehrveranstaltungen teilnehmen:

  • Es ist eine Gefährdungsbeurteilung (durch die Fakultät) der Studienteilnahme durchzuführen
  • Es ist eine Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt Hannover (durch den Familienservice) abzugeben

Studierende können sich beim Familienservice der Hochschule Hannover ausführlich beraten lassen sowie Hilfe beim Ausfüllen entsprechender Dokumente (Meldung) erhalten:
 
https://www.hs-hannover.de/ueber-uns/organisation/soziale-oeffnung/familienservice

Familienservice

Der Familienservice unterstützt alle Hochschulangehörigen in der Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf, egal ob Sie Verantwortung für Kinder tragen oder Angehörige betreuen oder pflegen. Unser Ziel ist es Arbeits- und Studienbedingungen zu schaffen, die den verschiedenen Lebensentwürfen und -situationen der Familien an der Hochschule gerecht werdenSie können sich individuell und vertraulich zu allen Fragen und Problemstellungen rund um das Thema Familie beraten lassen.